Nach Fan-Randalen: Eintrachts Juristen rechnen mit harten Strafen

Es waren Bilder, die man einfach nicht sehen möchte: Im Hessen-Derby zwischen dem SV Darmstadt und Eintracht Frankfurt verbrannt Anhänger der SG, die Fan-Dasein mit der Tätigkeit von Verbrechern verwechselten, Fahnen des Gegners. 30 von den Kriminellen übten sich zudem noch in der wenig vorbildhaften Disziplin des Platzsturms. Im Falle von Eintracht Frankfurt muss man leider sagen, dass es wieder einmal die Anhänger dieses Klubs waren, die für solche Bilder sorgten. Die Strafe dürfte hart ausfallen, davon sind die Juristen des Vereins überzeugt.

Mindestens eine empfindliche Geldstrafe – Geisterspiele?
Da Frankfurt ein vorbestrafter Klub ist, fällt das Strafmaß härter als für einen Verein aus, der zum ersten Mal in eine derartige Situation verwickelt gewesen wäre. Wie die „Bild“ berichtet, rechnen die Juristen mindestens mit einer empfindlichen Geldstrafe. Möglich seien aber auch eine Bewährungsstrafe oder sogar ein Teil- oder Vollausschluss der eigenen Anhänger von Bundesliga-Partien. Im Extremfall drohen Geisterspiele.

Frankfurt ermittelt die Täter
Die Eintracht hofft, durch volle Kooperation die härtesten Strafen umgehen zu können. Im Januar möchte man dem Kontroll-Ausschuss des DFB die ersten Namen der Täter weitergeben können. Frankfurt möchte jeden identifizieren, der an den Krawallen beteiligt war – auch deshalb, weil man die Kosten auf jene abwälzen möchte.

Ob dies rechtlich möglich ist, darum streiten sich seit Jahren die Juristen. Die Klubs haben jüngst allerdings einen heftigen Dämpfer erhalten: In Köln kassierte das Oberlandesgericht ein Urteil der Vorinstanz, das einen „Fan“ zu 30.000 Euro Schadensersatz verurteilt hatte, weil jener einen Böller geworfen hatte. Allerdings störten sich die Juristen dabei nicht grundsätzlich an der Tatsache, dass Schandenseratz wegen des Böllerwurfs gezahlt werden sollte. Vielmehr stieß ihnen sauer auf, dass die Strafe für den Einzelnen viel zu hoch war.